top of page

Vogelschutzverein Schafisheim

​​​

Ausgabe Februar 2025

 

Statuten des Vogelschutzvereins Schafisheim (VSVSch)

​

1 Name, Sitz und Zweck

1.1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen Vogelschutzverein (VSVSch) und hat seinen Sitz in Schafisheim.

1.2 Zweck
Der Verein verfolgt den Zweck, den Schutz von Vögeln und ihrer Lebensräume zu fördern. Dies umfasst insbesondere das Installieren von Nistkasten und deren Unterhalt.

1.3 Gemeinnützigkeit
Der Verein ist gemeinnützig tätig und verfolgt ausschliesslich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Er ist politisch und konfessionell neutral.

1.4 Haftung
Für Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Die persönliche Haftbarkeit der Mitglieder ist ausgeschlossen.

​

2. Mitgliedschaft

2.1 Mitglieder
Der Verein besteht aus Mitgliedern und Ehrenmitgliedern.

2.2 Aufnahme
Mitglied kann jede natürliche Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützt. Die Aufnahme erfolgt auf Antrag und nach Zustimmung der Mitgliederversammlung.

2.3 Rechte und Pflichten der Mitglieder

2.4 Ordentliche Mitglieder haben das Recht, an der Mitgliederversammlung teilzunehmen, abzustimmen, Anträge zu stellen und zu wählen.
2.5 Ehrenmitglieder sind Personen, die sich in besonderer Weise für den Verein verdient gemacht haben und von der Mitgliederversammlung ernannt werden. Sie haben die gleichen Rechte wie ordentliche Mitglieder.

​2.6. Austritt und Ausschluss

2.7 Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit durch schriftliche Erklärung an den Vorstand möglich.
2.8 Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es gegen die Vereinszwecke verstösst oder das Ansehen des Vereins schädigt. Der Ausschluss erfolgt durch die Mitgliederversammlung nach Anhörung des betroffenen Mitglieds.

 

3. Organe des Vereins

3.1. Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie wird mindestens einmal jährlich einberufen. Die Einladung erfolgt schriftlich unter Angabe der Traktanden.

3.2 Aufgaben der Mitgliederversammlung:

  • Wahl und Entlastung des Vorstandes

  • Beschlussfassung über die Statuten und deren Änderungen

  • Aufnahme oder Ausschluss von Mitgliedern und Festlegung der Mitgliederbeiträge

  • Festlegung Budget

  • Beschlussfassung über Anträge von Mitgliedern

  • Entscheidung über die Auflösung des Vereins

3.3 Beschlussfassung
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder anwesend ist. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmen gefasst.

3.4 Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und ist für die Umsetzung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung verantwortlich. Der Vorstand besteht aus:

  • Präsident/in

  • Kassier/in

  • Aktuar/in

  • Materialwart/in

3.5 Der Vorstand entscheidet mit der Mehrheit der Stimmen, bei Bedarf per Stichentscheid des Präsidenten /der Präsidentin.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf zwei Jahre gewählt. Wiederwahl ist möglich.
3.6 Die Rechnungsprüfung erfolgt jährlich durch zwei Revisoren, die von der Mitgliederversammlung gewählt werden. Die Revisoren berichten der Mitgliederversammlung über die ordnungsgemässe Führung der Vereinsfinanzen.

 

4 Finanzen

4.1 Mitgliederbeiträge
Die Höhe des jährlichen Mitgliedsbeitrags wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Es kann auch auf einen Mitgliedsbeitrag verzichtet werden.

4.2 Einnahmen des Vereins
Der Verein finanziert sich durch Mitgliederbeiträge, Spenden, Zuschüsse und Einnahmen aus Veranstaltungen oder anderen Aktivitäten, die dem Vereinszweck dienen.

4.3 Verwendung der Mittel
Die Mittel des Vereins dürfen nur für die statutengemässen Zwecke verwendet werden. Der Verein soll keine Gewinne anstreben und keine Schulden machen.

​

5 Auflösung des Vereins

5.1 Beschlussfassung
Die Auflösung des Vereins kann nur an einer Mitgliederversammlung beschlossen werden, an der mindestens zwei Drittel der anwesenden Mitglieder zustimmen.

5.2 Vermögensverwendung
Bei Auflösung des Vereins werden die Vermögenswerte einer gemeinnützigen Organisation mit ähnlichem Zweck zugeführt, sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschliesst.

 

6 Schlussbestimmungen

6.1. Änderung der Statuten
Änderungen dieser Statuten können nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder an einer Mitgliederversammlung beschlossen werden.

6.2 Inkrafttreten
Diese Statuten treten mit der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung in Kraft und ersetzen alle vorhergehenden Statuten des Vereins.

 

Beschlossen an der Mitgliederversammlung des Vogelschutzvereins Schafisheim.

Schafisheim, 26.02.2025

​

bottom of page